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Welche Art Ausbildung ist die Lizenzerwerbsschulung Trainer/in C Breitensport (Orientalischer Tanz) bzw. bisher FÜL-C-OT?

Bei der Ausbildungsleitung kam eine Anfrage an, ob eine Fachübungsleiterausbildung evtl. eine staatlich anerkannte Berufsausbildung  darstellt. Da hat wohl jemand die Begriffe etwas durcheinander gebracht, bzw. fälschlicherweise gleichgestellt, weil die meisten Leute eine Trainer- oder Fachübungsleiter-Ausbildung ganz einfach und klar von einer Berufsausbildung unterscheiden können.

Eine Fachübungsleiterausbildung hat selbstverständlich nichts mit einer staatlich anerkannten Berufausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetztes (BBiG, jetzt neu Berufsbildungsreformgesetz) -z.B. Hotelkauffrau- oder einem nach einer Bundes- oder Landesverordnung anerkannten Berufsabschluss -z.B. staatlich gepr. Ballettlehrerin oder Dipl.-Sportpädagogin- zu tun, die jeweils für sich gesehen mehrjährige Berufsausbildungen darstellen. Für den Bereich Tanz kann man beispielsweise eine jeweils dreijährige Berufsausbildung in Vollzeit zum staatlich geprüften Ballettpädagogen (ISTD/RAD) oder ADTV-Tanzlehrer absolvieren. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die Ausbildungen nicht innerhalb des organisierten Sports im Bereich des DOSB anerkannt sind, sondern grundsätzlich nur innerhalb ihres Anerkennungsbereich (ISTD/RAD/ADTV usw.) gelten.

Bei der Trainerausbildung bzw. FÜL-Ausbildung handelt es sich selbstredend nicht um eine solche berufliche Ausbildung, sondern um eine „sportpädagogische Lizenzausbildung“ des Deutschen Sportbundes, welche eine Lehrbefähigung in einer bestimmten Lizenzstufe nachweist. Durch die Eingliederung der FÜL-C-OT im zuständigen Spitzenverband, dem Deutschen Tanzsportverband (und so steht es im Übrigen auch auf der Internetseite www.uebungsleiter-ot.de), erhält diese Ausbildung eine bundesweite Anerkennung in den 90.000 angeschlossenen Mitgliedsvereinen des DOSB, welcher ca. 27 Mio. Mitglieder hat. Der DSB untersteht in Teilbereichen zwar der Aufsicht des für Sport zuständigen Bundesinnenministeriums, jedoch unterliegt der organisierte Sport grundgesetzlich keiner staatlichen Kontrolle und wird somit vom DOSB in eigener Hoheit autonom geregelt. Er bestimmt als zuständiges Organ das gesamte deutsche Verbandssportwesen, angefangen von der Übungsleiterausbildung über eine Deutschen Meisterschaft bis hin zur Zulassung als Teilnehmer bei den Olympischen Spielen usw usw.

Der DOSB ist dadurch natürlich bundesweit die größte Personenvereinigung und als offizieller Dachverband für den organisierten Sport in Deutschland zuständig. Gerade deshalb erkennen auch andere Institutionen (z.B. VHS, Fitnessstudios, Tanzschulen, Ballettstudios, Schulen usw.) diese bundesweit einheitlich geltenden Lizenzen sehr gerne für ihren Bereich an, bzw. fordern sie immer öfters. Krankenkassen erkennen beispielsweise unter dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ für die Durchführung von Präventions- und Rehabilitationskursen lizenzierte DOSB-Übungsleiter der 2. Stufe an. Eine Voraussetzung für die 2. Stufe ist ein Lizenzerwerb auf der 1. Lizenzstufe, z.B. die FÜL-C-OT oder TR-C-BR (OT). Einige der Teilnehmerinnen der ersten beiden FÜL-C-OT-Maßnahmen sind bereits im Besitz dieser 2. Lizenzstufe und können somit Angebote anbieten, welche von Krankenkassen zur Abrechnung anerkannt werden.