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Hinweise zur Lizenzerhaltung zur FÜL-C-OT und TR-C-BR (OT)
 

Grundsätzliches

Die Teilnahme-Nachweise sind dem Lizenzverlängerungsantrag im Original beizufügen und gegen Ende der Gültigkeit (frühestens ca. 2 Monate vor Ablauf) an den Lehrwart des für den Wohnort / Bundesland regional zuständigen Landestanzsportverbandes zu leiten. Ein Textmuster für die Verlängerung ist unten aufgeführt.

(Adressen der einzelnen LTV siehe unter http://www.tanzsport.de/content/organisationen/landesverbaende.html).

Ab dem Jahre 2008 gibt es aufgrund einer neuen DOSB-Rahmenrichtlinie keine FÜL-Ausbildungen mehr. Diese werden durch Trainer C-Ausbildungen Breitensport mit fortan 140 LE ersetzt. Die FÜL-Lizenz gilt allerdings für die Dauer ihrer eingetragenen Gültigkeit weiterhin. Sie ist innerhalb dieser Gültigkeit durch den Nachweis der Teilnahme an DTV-anerkannten lizenzerhaltenden Schulungen zu erhalten. Jeder Lizenzinhaber ist selbst verpflichtet, seine Lizenzerhaltung (Gültigkeit) zu überwachen und die erforderlichen Nachweise über die Teilnahme an Lizenzerhaltungsschulungen zu gewährleisten.

Die Fachübungsleiterlizenz FÜL-C-OT und die Trainerlizenz TR-C-OT sind durch die Teilnahme an mindestens 30 LE lizenzerhaltenden Schulungsmaßnahmen zu erhalten. Die 30 LE teilen sich auf in 20 LE fachliche Profilausbildung O.T. und 10 LE überfachliche Ausbildung.

Nachweis der Teilnahme an lizenzerhaltenden fachlichen Schulungen

Grundsätzlich ist die Lizenz C OT eine profilbezogene Fachlizenz ausschließlich für Orientalischen Tanzsport im DTV. Dies bedeutet, dass die 20 LE fachlich auch nur bei Schulungen im Bereich FÜL-C-OT bzw. Trainer -C- BR (OT) im DTV abgeleistet werden können. Diesbezügliche Angebote gibt es unter LZ-Verlängerung und der Seite www.tanzsport.de unter der Rubrik Sport - Lehrgänge. Alle sonstigen Angebote außerhalb des DTV zu Orientalischen Tanz werden als fachliche LE nicht anerkannt.

Nachweis der Teilnahme an lizenzerhaltenden überfachlichen Schulungen

Die weiteren 10 LE überfachlich sollten sinnvollerweise auch durch Lizenzerhaltungsangebote des DTV und der Landestanzsportverbände abgeleistet werden. Siehe hierzu auch unter Lehrgänge auf www.tanzsport.de. Es können ggf. auch Angebote der Landessportbünde in Anspruch genommen werden, die als ÜL-Lizenzverlängerungsangebote gekennzeichnet sind und durch den jeweiligen Lehrwart des zuständigen Landestanzsportverbandes vor der Teilnahme genehmigt worden sind. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und stets im Vorfeld abzuklären.

Abschließend gilt:

klären Sie bei Zweifeln und auf jeden Fall immer vor einer Teilnahme an einer Maßnahme außerhalb des DTV ab, ob diese Teilnahme für die Lizenzerhaltung von Ihrem zuständigen Landestanzsportverbands-Lehrwart anerkannt ist. Auf der sicheren Seite sind sind mit Angeboten unter LZ-Verlängerung und auf www.tanzsport.de in der Rubrik Lehrgänge.

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Formulierungsvorschlag für die Lizenzverlängerung/-umschreibung FÜL-C-OT:

Mit dem Ablauf der Gültigkeit meiner FÜL-C-OT Lizenz beantrage ich gemäß den neuen DOSB-Richtlinien die Umschreibung in eine Breitensporttrainerlizenz Trainer -C- Breitensport Orientalischer Tanz (Neuausstellung anstatt Lizenzverlängerung).
Beigefügt erhalten Sie meine FÜL-Lizenz und die Teilnahmebescheinigungen für die erforderlichen 20 LE fachlich und 10 LE überfachlich im Original sowie ein Passfoto. Bitte schicken Sie mir die Teilnehmerbescheinigungen im beiliegenden frankierten Rückumschlag mit meiner neuen Trainerlizenz zurück. Die anfallenden Gebühren für die Neuausstellung habe ich überwiesen”

Hinweis: die Gebühren für die Neuausstellung varieren je nach Landestanzsportverband (LTV). Deshalb bitte vorher beim zuständigen LTV-Lehrwart die Höhe der Gebühren und das konkrete Verfahren für die Umschreibung erfragen.
Ggf. gibt es auch entsprechende Infos hierzu auf den Internetseiten der Landestanzsportverbände.

http://www.tanzsport.de/content/organisationen/landesverbaende.html)